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Site description (2008 baseline):
Site location and context
Das IBA umfasst das Ende des Untersees und den ganz auf Schweizer Landesgebiet liegenden Hochrhein bis Bibermühle (Länge des Flussabschnittes 7,5 km). Die Uferlinie des Untersees von Fänenbach/Mammern bis Stein am Rhein weist besonders am Eschenzerhorn und bei den Werd-Inseln noch grössere Flächen natürlicher Ufervegetation auf. Die Wassertiefe
ist mehr oder weniger gering und übersteigt kaum 5 m. Das Untersee-Ende geht unreguliert in den Hochrhein über. Der Rhein ist hier weitgehend naturnah und kleine Buchten,
Sandbänke und Schilfbestände prägen die Ufer. In vielen Bereichen schliesst typischer Buchenwald an die Ufervegetation an, wo Buche und Esche in der Baumschicht dominieren.
In der Mitte des Untersees reicht das IBA bis zur Landesgrenze. Auf deutschem Gebiet grenzt das IBA DE 231 «Untersee des Bodensees» an.
Im Winter halten sich hier jeweils über 20'000 Wasservögel auf (Kriterium A4iii). Sowohl Tafel- wie Reiherente erreichen das Kriterium für internationale Bedeutung bei weitem, wobei Mitte Winter die höchsten Zahlen zu verzeichnen sind47. Das IBA «Untersee-Ende und Rhein bis Bibermühle» ist ein wichtiges Überwinterungsgebiet der Schellente in
Mitteleuropa, erfüllt aber seit der Heraufsetzung der 1 %-Grenze das Kriterium nicht mehr regelmässig. In diesem Gebiet überwintert etwa ein Viertel der Schellenten der Schweiz. Regelmässig finden sich auch wenige Moorenten (weltweit bedrohte Vogelart, SPEC 1) ein. Zudem nutzen viele ziehende und überwinternde Zwergtaucher, Schnatter- und Krickenten
diesen Gewässerabschnitt.
Bibermüli – Rheinklingen und Stein am Rhein sind beides wichtige Limikolenrastplätze.
Wird das Untersee-Ende von Tauchenten vorwiegend als Ruheplatz genutzt, so befinden sich deren Nahrungsgründe vorwiegend im Fliesswasserabschnitt zwischen Stein am Rhein und
Bibermühle.
Pressure/threats to key biodiversity
Das Gebiet kann in zwei Abschnitte geteilt werden: Einen oberen vom Untersee-Ende und Rhein bis zur Brücke Hemishofen, wo die Jagd ganzjährig verboten ist. Vom 1. Oktober bis 31. März sind dort zusätzlich jegliche Wassersportarten untersagt und Hunde sind im Uferbereich an der Leine zu führen. Im unteren Abschnitt von der Brücke Hemishofen bis Bibermühle ist die Jagd lediglich vom 1. Januar bis 31. August verboten. Normalerweise wandert die Schellente mit fortschreitendem Winter weiter rheinabwärts und nutzt auffälligerweise dieses Teilgebiet nach der Jahreswende – d.h. zur Schonzeit – häufiger. Da die Schellente bereits ab November in grosser Zahl den Rhein besiedelt, wäre ein strengerer Schutz bis Bibermühle wünschenswert.
Heute bewirken Wasservogeljagd und Sporttaucher praktisch keine Störungen mehr, und auch der Bootsverkehr beeinträchtigt das IBA nur geringfügig. Generell besteht jedoch vor allem bei niedrigem Wasserstand ein hoher und weiter zunehmender Störungsdruck vom Ufer aus. Störungen verursachen zudem die Fischer unter anderem mit der sogenannten Kormoranwacht. Aktionen zur Vertreibung von Kormoranen könnten indirekt auch die Bestände von Schellenten
und Zwergtauchern gesenkt haben, die sich am Hochrhein aufhalten.
BLN-Landschaften: Untersee – Hochrhein: wenig im IBA;
Flachmoore: 1 Objekt: vollständig im IBA;
Auengebiete: Bibermüli: teilweise im IBA;
Wasservogelreservate WZVV: Stein am Rhein: wenig im IBA;
Das Gebiet Untersee-Ende und Rhein bis Bibermühle untersteht der Wasser- und Zugvogelreservatsverordnung WZVV 2001 und die Umsetzung ist im Kanton Schaffhausen weitgehend und im Kanton Thurgau teilweise erfüllt.
Recommended citation
BirdLife International (2024) Important Bird Area factsheet: End of Lake Constance and river Rhine until Bibermühle (Switzerland). Downloaded from
https://datazone.birdlife.org/site/factsheet/end-of-lake-constance-and-river-rhine-until-bibermühle-iba-switzerland on 22/11/2024.